Der innerbetriebliche Transport gehört immer noch zu den Unfallschwerpunkten in der gewerblichen Wirtschaft.
Jeder Unternehmer hat daher für den Umgang mit Kranen und das Anschlagen von Lasten Regelungen zu treffen, die den sicheren Betrieb dieser Geräte gewährleisten.
Hierzu zählt insbesondere die Auswahl, Ausbildung, Beauftragung von Kranführern.
Der Umfang der Ausbildung der Kranführer ist in dem DGUV Grundsatz 309-003 geregelt und kann in einer mehrstufigen Ausbildung bis zu 32 Lehreinheiten á 45 Minuten erforderlich machen. Für spezielle Kranarten, wie Turmdrehkrane oder Fahrzeugkrane, sind gegebenenfalls weitergehende theoretische und praktische Kenntnisse zu vermitteln.
Wir entwickeln auf Ihr Unternehmen ausgerichtete, kostengünstige Konzepte zur rechtssicheren Ausbildung Ihrer Kranführer. Die Ausbildung erfolgt in Ihrem Unternehmen nach Ihren Zeitwünschen (auch am Wochenende) und besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Es kommen moderne Unterrichtsmaterialien wie PowerPoint-Präsentationen und Filme zum Einsatz. Der Abschluss erfolgt jeweils durch eine Prüfung. Die Teilnehmer erhalten ein Teilnahmezertifikat. Der Unternehmer bekommt die durch uns vorbereiteten Fahrausweise zur Beauftragung der Kranführer im Unternehmen.
Beispielsweise bieten wir ein Tagesseminar „Eignungsfeststellung für Führer flurgesteuerter Krane“.
Der Unterricht erfolgt durch berufsgenossenschaftlich ausgebildete Dozenten. Die Ausbildungsinhalte richten sich nach den „Grundsätzen für die Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Kranführern“.
Für Inhouse-Schulungen unterbreiten wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.