Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer

Gabelstapler mit Fahrer

Würden Sie wahllos jedem Ihrer Mitarbeiter einen Firmenwagen im Wert von 50.000,-- € anvertrauen? Nein?

 

Warum denn dann einen Gabelstapler im gleichen Wert? 

 

Nach einer Studie der Berufsgenossenschaft haben 35% aller Gabelstaplerfahrer keinen Fahrausweis und somit dem Unternehmer ihre Eignung zum Bedienen eines Flurförderzeugs nicht nachgewiesen.


 

Der Unternehmer ist dazu verpflichtet, nur Gabelstaplerfahrer einzusetzen, die gem. DGUV Vorschrift 68 ausgebildet sind, ihre Eignung nachgewiesen haben und schriftlich zum Führen des Gabelstaplers beauftragt sind. Wir unterstützen Sie gerne bei der Ausbildung Ihrer Gabelstaplerfahrer.

 

Bei Interesse an der Durchführung eines Ausbildungslehrgangs für Gabelstaplerfahrer in Ihrem Betrieb nehmen Sie zu uns Kontakt auf.

 

Für Inhouse-Schulungen unterbreiten wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.