Nach der technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" sind in allen Betrieben mindestens 5 % der anwesenden Beschäftigten zu "Brandschutzhelfern" auszubilden.
Die Ausbildung beinhaltet mehr als die im Arbeitsschutz geforderte allgemeine Unterweisung der Mitarbeiter zum Brandschutz. Vielmehr geht es um das richtige Verhalten im Brandfall.
Dazu kann gehören:
Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil und hat eine Dauer von ca. 3 Stunden. Im Praxisteil werden der richtige Umgang mit Feuerlöschern, das Löschen von Personenbränden sowie weitere Brandsimulationen geübt.
Für Inhouse-Schulungen unterbreiten wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Einzelteilnehmer können auch über die LfK-Weiterbildungsgesellschaft einen Kurs buchen:
30.08.2024 Köln
05.11.2024 Köln
21.03.2025 Köln