Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Lagereinrichtungen und -geräte, insbesondere Regale, wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Hierzu sind Art, Umfang und Fristen
erforderlicher Prüfungen festzulegen.
Unsere LeistungeN:
Prüfung von Regalen nach DGUV R 108-007 (BGR 234) und DIN EN 15635