Aufgrund der Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen vom 01.07.1998, müssen Sicherheits- und Gesundheitsschutz-koordinatoren bestellt werden sowie ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan vorhanden sein.
Dies gilt unter folgenden Bedingungen:
Für die Erfüllung der o.g. Auflagen ist der Bauherr oder sein Vertreter verantwortlich!
Der Koordinator als Fachexperte hat die Aufgabe, den Bauherrn sowie Planer, Architekten und ausführende Baubetriebe bei ihrer Zusammenarbeit hinsichtlich der Einbindung von Sicherheit und Gesundheitsschutz in die verschiedenen Bauphasen zu unterstützen und zu beraten. Er hat durch sein Fachwissen dazu beizutragen, das Bauvorhaben, den Bauablauf und die späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu jeder Zeit sicher zu gestalten.
Aufgaben des Koordinators während der Planung und Ausführung des Bauvorhabens: