SiGeKo – Sicherheits- und Gesundheitsschutz nach Baustellenverordnung

Unsere Leistungen:

  • Stellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren
  • Ausbildung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren
Architekten und Bauleiter besprechen Baupläne auf Baustelle

Aufgrund der Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen vom 01.07.1998, müssen Sicherheits- und Gesundheitsschutz-koordinatoren bestellt werden sowie ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan vorhanden sein.

 

Dies gilt unter folgenden Bedingungen:

  • Arbeiten mit besonderen Gefahren oder 
  • Dauer der Arbeiten >  30 Tage und Beschäftigung von > 20 Arbeitnehmern gleichzeitig oder 
  • voraussichtlicher Umfang der Arbeiten > 500 Manntage  

Für die Erfüllung der o.g. Auflagen ist der Bauherr oder sein Vertreter verantwortlich!

 

Der Koordinator als Fachexperte hat die Aufgabe, den Bauherrn sowie Planer, Architekten und ausführende Baubetriebe bei ihrer Zusammenarbeit hinsichtlich der Einbindung von Sicherheit und Gesundheitsschutz in die verschiedenen Bauphasen zu unterstützen und zu beraten. Er hat durch sein Fachwissen dazu beizutragen, das Bauvorhaben, den Bauablauf und die späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu jeder Zeit sicher zu gestalten. 

 

Aufgaben des Koordinators während der Planung und Ausführung des Bauvorhabens: 

  • Einbinden von Sicherheit und Gesundheitsschutz in das Organisations- und Führungskonzept zur Bauausführung. 
  • Entwickeln von Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch und bei der Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber. 
  • Darstellung der Maßnahmen im Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan).
  • Entwickeln von Maßnahmen zur gemeinsamen Nutzung sicherheitstechnischer Einrichtungen sowie von Einrichtungen für den Gesundheitsschutz (SiGe-Plan). 
  • Einordnen von Sicherheit und Gesundheitsschutz in ein Konzept für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage (Unterlage).