Der Arbeitgeber muss bei Tieren am Arbeitsplatz verschiedene Aspekte beachten, um die Sicherheit und das Wohlbefinden von Mitarbeitern, Tieren und Besuchern zu gewährleisten. Hier sind einige wichtige Punkte:
Eine Vielzahl der im Arbeitsschutz geforderten Unterweisungen der Mitarbeiter konnten und können aufgrund der Gefährdung durch SARS-CoV-2 nicht wie gewohnt durchgeführt werden. Dennoch bleibt die gesetzliche Forderung nach diesen Unterweisungen bestehen. Zudem laufen Unternehmen Gefahr Abweichungen bei der Überprüfung ihrer Managementsysteme attestiert zu bekommen.
Eine Lösung für dieses Problem stellen Online-Unterweisungen dar.