Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wurde zum 20.04.2021 so ergänzt, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten verbindliche Testangebote unterbreiten müssen.
Bei der Verhütung von Arbeitsunfällen und Schadensereignissen kommt dem Brandschutz eine besondere Bedeutung zu. Die Aktualisierung der DGUV Information 205-001 bietet Hilfestellung und gibt Empfehlungen.
Eine Vielzahl der im Arbeitsschutz geforderten Unterweisungen der Mitarbeiter konnten und können aufgrund der Gefährdung durch SARS-CoV-2 nicht wie gewohnt durchgeführt werden. Dennoch bleibt die gesetzliche Forderung nach diesen Unterweisungen bestehen. Zudem laufen Unternehmen Gefahr Abweichungen bei der Überprüfung ihrer Managementsysteme attestiert zu bekommen.
Eine Lösung für dieses Problem stellen Online-Unterweisungen dar.