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Warnhinweise der BGN und BGW

BGW warnt vor betrügerischen Schreiben


Es sind gefälschte Zahlungsaufforderungen im Umlauf, die den Eindruck erwecken, von der Berufsgenossenschaft für Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) zu stammen. Diese erreichten nun auch erste Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).


In den Schreiben wird unter anderem unter dem Betreff „Pflicht zur Anbringung des Augenspülstation-Schildes – Frist zur Umsetzung“ oder „Wichtige Zahlungsaufforderung für Augenspül-Schild (verpflichtend)“ zur Zahlung aufgefordert. Die enthaltenen Kontaktinformationen sind gefälscht, und angegebene Webseiten leiten möglicherweise auf betrügerische Seiten um.


Die BGN und BGW stellen klar: Sie versenden keine Rechnungen für Materialien wie Schilder oder Sicherheitskennzeichnungen. Unternehmen, die ein solches Schreiben erhalten, sollten keinesfalls Zahlungen leisten.
Die BGN hat die Strafverfolgungsbehörden informiert und prüft rechtliche Schritte.


Quelle: Gefälschte Schreiben - bgw-online


Kriminelle fälschen BGN-Schreiben und fordern zu Zahlungen auf


Kriminelle versenden aktuell postalisch sowie per E-Mail Schreiben an BGN-Mitgliedsunternehmen mit dem Betreff „Pflicht zur Anbringung des Augenspülstation-Schildes – Frist zur Umsetzung“ beziehungsweise „Wichtige Zahlungsaufforderung für Augenspül-Schild (verpflichtend)“.


Diese Schreiben sind mit hoher krimineller Energie gefälscht. Sowohl das Anschreiben als auch die Rechnung enthalten eine angebliche BGN-Telefonnummer, unter der sich die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe meldet. Vermutlich landen diese Anrufe in einem Call-Center im Ausland, die Verbrecher haben offensichtlich einen enormen Aufwand betrieben. Auch die Mail-Adresse, die in den Schreiben angegeben ist, ist falsch. Die verwendete Adresse „berufsgenossenschaft-nahrungsmittel-gastgewerbe.com“ wird auf die tatsächliche Seite der BGN weitergeleitet – auch dies ein Täuschungsmanöver.


Wichtig: Leisten Sie keine Zahlungen! Die BGN versendet grundsätzlich keine Rechnungen für Materialien, wie etwa für Schilder.


Die Strafverfolgungsbehörden sind informiert, die BGN unternimmt alle möglichen rechtlichen Schritte – auch, um einen eventuellen Schaden für die Mitgliedsbetriebe möglichst klein zu halten.


Wenn Zweifel bestehen: Die Präventions-Hotline der BGN beantwortet unter 0621/4456-3517 alle Fragen, ob ein Anruf oder ein Schreiben tatsächlich von der BGN in Auftrag gegeben wurde.


Wie sehen die gefälschten Schreiben aus? Hier ein Beispiel: 

 

Beispiel gefälschtes BGN-Schreiben 

 

 

Quelle: Betrugsmasche mit gefälschten BGN-Rechnungen | BGN