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Revision von Feuerwehrplänen

Die Erstellung von Feuerwehrplänen ist an die erteilte Bau- und Nutzungsgenehmigung von baulichen Anlagen geknüpft.

Streng genommen kann die Nutzungsgenehmigung erlöschen, wenn die Pläne nicht aktuell sind.

 

Jeder Betreiber von Gebäuden hat daher gemäß DIN 14095 die Feuerwehrpläne mindestens alle 2 Jahre von einer sachkundigen Person überprüfen zu lassen.

 

Werden Abweichungen festgestellt, müssen die Pläne aktualisiert werden.

 

Die Abweichung kann aufgrund einer Änderung bei den gesetzlichen Vorgaben oder einer durchgeführten baulichen Maßnahme (Umbau, Neubau oder Sanierung) entstehen.

 

Gerne unterstützen wir Sie bei der Überprüfung, Erstellung oder Änderung Ihrer Feuerwehrpläne.