Die Meldungen von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen (und auch Berufskrankheiten) an die Berufsgenossenschaften werden ab dem 1. Januar 2028 nur noch digital möglich sein. Dies fordert die Novellierung der "Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung (UVAV). In der Übergangsfrist bis zum 31.12.2027 können die Anzeigen weiterhin per Post abgegeben werden.
Neben der Digitalisierung der Meldungen wurden zum 1. Januar 2024 weitere Änderungen umgesetzt.
1. Ergänzungen der Angaben zum Geschlecht
2. die Angabe, ob der Unfall im Home-Office oder während des Distanzunterrichts eingetreten ist
3. die Angabe, ob eine geringfügige Beschäftigung vorliegt.
4. die Angabe, ob ein Gewaltereignis vorgelegen hat.
Die bekannten Formulare wurden bereits um die Meldeinhalte 1 und 2 ergänzt.
Achten Sie also darauf, ob Sie bei künftigen Meldungen die aktuellen Formulare nutzen.
Wenn Sie hierzu Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden.
(Quelle: Verordnung zur Neuregelung der Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung)