Die Verwendung von Flüssiggas ist im gewerblichen Bereich weit verbreitet. Sei es zum Heizen, trocknen, schmelzen, kochen oder für mobile Arbeitsmittel mit Verbrennungsmotoren.
Die damit verbunden Brand- und Explosionsrisiken können äußerst unterschiedlich sein. Ebenso die Anforderungen an den Umgang und die Lagerung.
Eine gute Übersicht über die Mindestanforderungen bietet die DGUV Regel 110-010 Verwendung von Flüssiggas.
Bei einer detaillierten Gefährdungsbeurteilung, Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes oder der Schulung Ihrer Mitarbeitenden unterstützen wir Sie gerne.