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Änderungen der „Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 401“

Gefährdung durch Hautkontakt Ermittlung - Beurteilung – Maßnahmen 

TRGS 401 (www.baua.de)

 

Zu den wichtigsten Änderungen der TRGS 401 gehört, dass die „Feuchtarbeit“ neu definiert und an den Stand der Technik angepasst wurde. Aufgrund von wissenschaftlichen Erkenntnissen, stellt das ausschließliche Tragen von flüssigkeitsdichten Handschuhen (z.B. Nitrilhandschuhe, Latexhandschuhe, Vinyl- Handschuhe, etc.) allein keine Feuchtarbeit mehr dar. Somit werden die grundsätzlichen Aussagen zum Umgang mit Angebots- und Pflichtvorgen zum Thema „Feuchtarbeit“ aus der „Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung“, umfangreichend ergänzt. 

 

Entscheidend sind vielmehr die branchenübergreifenden Arbeitsbedingungen, die in Verbindung mit Händewaschen und Desinfektion, zu Feuchtarbeit führen können.

 

Bei Fragen zu diesem Thema unterstützen wir Sie gerne.