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Evakuierungsübung/ praktisches Evakuierungstraining im Unternehmen

Alle Arbeitgeber werden gemäß „§10 Arbeitsschutzgesetz“ aufgefordert, zum Schutz der Mitarbeitenden, alle erforderlichen Maßnahmen, zur Ersten-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung zu treffen. Weitere Vorschriften, wie die Arbeitsstättenregel „ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ oder die berufsgenossenschaftliche Information „DGUV I 205-033 – Alarmierung und Evakuierung“ konkretisieren das Arbeitsschutzgesetz an dieser Stelle.  

 

Aber was bedeutet das konkret für Sie als Unternehmer? 

 

Die Forderung zum Durchführen jährlicher Evakuierungsübungen gilt grundsätzlich für alle Unternehmen. In Arbeitsbereichen, wo überwiegend z.B. Verwaltungstätigkeiten durchgeführt werden, reicht eine einfache Alarmierung mit Verlassen des Gebäudes und das zentrale Einfinden an der definierten Sammelstelle vom Prinzip her aus.  

 

Bei größeren Verwaltungseinheiten ist die Koordination der Abläufe unter Umständen komplexer und es werden mehrere Sammelstellen definiert. Wichtig ist trotzdem, dass dies in regelmäßigen Abständen geübt wird und am besten noch eine Dokumentation hierzu erfolgt.  

 

Wenn Sie ein Krankenhaus, ein Alten- und Pflegeheim, eine Tagespflege, eine ambulante Krankenpflege in selbstbestimmten Wohngruppen mit Intensivpflegebedarf oder eine Demenz – Wohngruppe, etc.  betreiben, nimmt das Thema „Evakuierung“ einen besonderen Stellenwert ein. Durch die Betreuung dieser vulnerablen Personengruppen, kommen auf Sie besondere Herausforderungen zu. In diesen Fällen reicht es nicht aus, dass Ihre Mitarbeitenden das Gebäude verlassen und sich an der Sammelstelle einfinden. Sondern Sie tragen für die Patienten ebenso die Verantwortung.   

Bei diesen Personengruppen müssen Hilfsmittel wie zum Beispiel „Rettungsschleiftücher“ unter den Matratzen installiert werden, so dass im Evakuierungsfall schnell und unkompliziert die Patienten gerettet werden können. So viel zu Theorie.

 

In der Praxis ist es wichtig, dass alle Mitarbeitenden genau wissen, was Sie im „Worst Case-Fall“ zu tun haben. Regelmäßiges Üben verbessert das Verhalten jedes einzelnen und macht Sie sicher in Ihren Handlungen.  

 

Wir kommen in Ihre Arbeitsstätte/ Wohngruppen, etc., und planen theoretisch die Durchführung eines „praktisches Evakuierungstrainings“ und führen dies gemeinsam mit Ihnen durch.  

 

Neben der Intensivpflege gibt es noch viele weitere Branchen, die mit besonders sensiblen Personengruppen zu tun haben. Zum Beispiel in den „Kindertagesstätten“, wo die Kleinsten und Schwächsten der Gesellschaft jeden Tag von vielen Mitarbeitenden betreut werden. Auch hier sollten regelmäßige Evakuierungsübungen durchgeführt werden, um Mitarbeitende und Kinder auf den Ernstfall vorzubereiten.   

 

Es spielt im Wesentlichen keine Rolle aus welcher Unternehmensbranche Sie kommen. Die Welt verändert sich zunehmend und das bekommen wir immer wieder zu spüren. Früher wurden überwiegend die innere Einflüsse im Unternehmen, z.B. durch „Feuer“ betrachtet. Aufgrund der klimatischen Veränderungen (z.B. Starkregen, Erdbeben, Fliegerbomben entschärfen, etc.) nehmen die äußerlichen Einflüsse auf die Unternehmen immer weiter zu und es kommt so zu Evakuierungssituationen, mit denen man sonst gar nicht gerechnet hätte.   

 

Wir erstellen auch für Sie individuelle schriftliche „Evakuierungskonzepte“, die mittlerweile von vielen Behörden für bestimmte Branchen eingefordert werden.  

 

Wir beraten Sie gerne in Theorie und Praxis – sprechen Sie uns einfach an.  

 

Ihr „Fachkoordinator für Evakuierung“