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Persönliche Schutzausrüstung - Praktische Übungen

Viele Unternehmen haben die erforderlichen Unterweisungen zum betrieblichen Arbeitsschutz bereits gut organisiert. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass es einige Themen gibt, bei denen eine regelmäßige praktische Übung nicht nur sinnvoll, sondern auch verpflichtend sein kann.

 

Hierzu gehört beispielsweise die Verwendung persönlicher Schutzausrüstung (PSA), soweit die Risikoeinstufung dies erfordert.

 

Konkretisiert wird diese Anforderung in der DGUV Vorschrift 1 §31 (Besondere Unterweisungen), die sich auf PSA bezieht, die gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden schützen soll und dementsprechend zur Kategorie III zählt.

 

Die Einstufung in die jeweilige Kategorie erfolgt durch den Hersteller. Die nachfolgenden Tabellen erläutern die Kategorien noch einmal mit einzelnen Beispielen:

 

PSA-Kategorie

Erläuterung

I

PSA zum Schutz gegen minimale Gefahren.

II

PSA zum Schutz gegen alle Risiken, die nicht in Kategorie I oder III aufgeführt sind.

III

PSA ausschließlich zum Schutz gegen die Risiken, die zu sehr schwerwiegenden Folgen wie Tod oder irreversiblen Gesundheitsschäden führen können.

 

PSA-Kategorie

Beispiele

Theoretische Unterweisung

Praktische Unterweisung

I

·        Gartenhandschuh

·        Schürze

·        Sonnenbrille

X

 

II

·        Sicherheitsschuh

·        Schutzbrille (i.d.R.)

·        Schutzhelm

X

 

III

·        Atemschutzmaske

·        Chemikalien- 

         schutzhandschuh

·        Absturzsicherung

·        Gehörschutz

X

X*

 

 

 

Sollten Sie Unterstützung bei der Umsetzung benötigen, wir helfen Ihnen gerne.